Die gewählte Fassadenfarbe wirkt sich ebenfalls auf das Anschauungsbild des unter Denkmalschutz stehenden Gasthofs H.________ aus. Insgesamt stört die gewählte Farbe den ländlichen und dörflichen Charakter. Auch die Kantonale Denkmalpflege kommt in Ihrem Fachbericht vom 18.12.2022 zum Schluss, dass die ausgeführte Farbe «in keiner Art und Weise der bewilligten Farbe entspricht» und in ihrer Buntheit weder für das Ortsbild noch für das angrenzende Baudenkmal verträglich ist. Sie beantragt, die Projektänderung nicht zu bewilligen.