«Der Augenschein vor Ort am 30.11.2022 hat eine Situation gezeigt, welche nicht den bewilligten Grundlagen entspricht. Festgestellt wurde eine durchgängig asphaltierte Fläche beim Gasthof, nicht erfolgte aber der Bewilligung zugrundeliegende Abbrüche von Neubauten sowie zumindest bis anhin nicht erstellte Spielflächen mit Begrünungen. Aus den der Projektänderung beigelegten Unterlagen kann die beabsichtigte Gestaltung nicht schlüssig nachvollzogen werden, die Unterlagen scheinen ungenügend. Dementsprechend ist aus unserer Sicht ein revidierter Umgebungsgestaltungsplan der ganzen Aussenraumfläche zu beurteilen.