Der oben erwähnte Augenschein vor Ort am 30.11.2022 hat nun ein in einem satten Grünton gehaltenen Neubau gezeigt, welcher aus Sicht unserer Fachstelle in keiner Art und Weise der bewilligten Farbe entspricht und in dieser Buntheit weder für das Ortsbild noch das angrenzende Baudenkmal verträglich scheint. Auf das sensitive Ortsbild haben wir notabene mündlich gegenüber den Planern als auch im Fachbericht vom 17.01.2019 hingewiesen.» Weiter äusserte sich die Denkmalpflege im Fachbericht zur Verträglichkeit der Aussenraumgestaltung für das Ortsbild und in Bezug für das angrenzende Schutzobjekt wie folgt: