Die farbliche Gestaltung der Fassade ist im bewilligten Projekt auf der rechtsgültigen Papierversion in Grau mit einem leichten Grünstich dargestellt, zur Auflösung der Fassaden wurden zudem einzelne Gewände farblich abgesetzt, was der Fassade gestalterisch zugutekommt. Im, der Baubewilligung zugrundeliegenden, Formular 1.0 ist die Fassadenfarbe mit hellgrau / grau definiert. Der oben erwähnte Augenschein vor Ort am 30.11.2022 hat nun ein in einem satten Grünton gehaltenen Neubau gezeigt, welcher aus Sicht unserer Fachstelle in keiner Art und Weise der bewilligten Farbe entspricht und in dieser Buntheit weder für das Ortsbild noch das angrenzende Baudenkmal verträglich scheint.