9. Mit Verfügung vom 17. Juli 2024 wurde den Kollektiveinsprechenden aus dem vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahren eine Frist gesetzt, um sich zur allfälligen Beteiligung am Beschwerdeverfahren zu äussern. Zudem wurde die Vorinstanz gebeten, aktuelle Fotos der Fassadenfarbe des Neubaus einzureichen. 10. Die Vorinstanz reichte mit Eingabe vom 15. August 2024 fünf Fotos des Neubaus zu den Akten. Die Kollektiveinsprechenden aus dem vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahren verzichteten mit Schreiben vom 16. August 2024 auf die Parteistellung und auf die Beteilung am Beschwerdeverfahren.