«1. Ziffer 4.2 (Bauabschlag) und Ziffer 4.3 (Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes) der Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Einwohnergemeinde Kiesen vom 2. April 2024 seien aufzuheben. 2/18 BVD 110/2024/61 2. Es sei der Beschwerdeführerin für die Bauvorhaben «Ändern der Fassadenfarbe» sowie «Asphaltieren der Grünfläche und Umnutzung zu Parkplätzen» die Baubewilligung zu erteilen.»