6. Mit Bauentscheid vom 2. April 2024 erteilte die Vorinstanz die Baubewilligung für die Änderung des Kiesbeets bei der Einstellhalleneinfahrt in eine Rasenfläche. Für die Änderung der Fassadenfarbe von grau zu grün sowie für das Asphaltieren der Grünfläche und die Umnutzung zu Parkplätzen erteilte die Vorinstanz den Bauabschlag. Sie verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes durch das Streichen der Fassade in hellgrau/grau, den Rückbau der Asphaltierung des Platzes, die Ausgestaltung des Platzes als Grünfläche sowie die Erstellung der ursprünglich bewilligten Versickerungsmulde und des Kinderspielplatzes.