5. Die Vorinstanz holte Fachberichte der Kantonalen Denkmalpflege KDP und des TBA ein, welche beide negativ ausfielen. Am 13. Juli 2023 reichte die Beschwerdeführerin verschiedene Pläne ein und präsentierte zwei Varianten bezüglich der Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes. Zu diesen Projektänderungsplänen nahmen die Denkmalpflege und das TBA erneut Stellung, wobei die Denkmalpflege an ihrer negativen Beurteilung festhielt und das TBA eine der Varianten unter gewissen Bedingungen als denkbar erachtete.