ihnen das rechtliche Gehör und wies auf die Möglichkeit der Einreichung eines nachträglichen Baugesuches hin. Mit Schreiben vom 30. November 2021 teilte die Vorinstanz D.________ und F.________ zudem mit, die Fassade des Neubaus sei entgegen der Baubewilligung in einem mintgrünen Farbton gestrichen worden, weshalb die Anordnung der Wiederherstellung des rechtlichen Zustands beabsichtigt werde, gewährte das rechtliche Gehör und wies auf die Möglichkeit der Einreichung eines nachträglichen Baugesuches hin.