Während des Baubewilligungsverfahrens wurden Projektänderungen eingereicht, unter anderem bezüglich der vorgesehenen oberirdischen Parkierung. Da das Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (nachfolgend TBA) mit Amtsbericht Strassenbaupolizei vom 17. Februar 2020 den Strassenanschluss als nicht bewilligungsfähig eingestuft hatte, wurde auf die oberirdische Parkierung gänzlich verzichtet. Mit Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 21. August 2020 wurden D.________ und F.________ die Baubewilligung und die erforderlichen Nebenbewilligungen erteilt.