b) Dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 1300.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von CHF 5299.95 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. IV. Eröffnung