Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Gesamtentscheid der Gemeinde Wohlen vom 7. Dezember 2023 sowie die Verfügung des AGR vom 26. September 2023 werden bestätigt. 37/38 BVD 110/2024/5 3. a) Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Betrag von CHF 2600.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.