4.17 Archäologie [neu] Sämtliche Bodeneingriffe (inkl. Abhumusieren) müssen unter Aufsicht und Anleitung des Archäologischen Dienstes des Kantons Bern durchgeführt werden. Es ist sicherzustellen, dass der eingesetzte Bagger über einen Humuslöffel verfügt. Bei positiven archäologischen Befunden folgt eine archäologische Grabung. Um Bauverzögerungen zu vermeiden und eine gute Koordination der Arbeiten zu erreichen, ist der Archäologische Dienst des Kantons Bern mindestens fünf Arbeitstage vor Beginn des Bauaushubs über die Termine zu orientieren.