4.12 Immissionsschutz [ergänzt mit den folgenden drei Punkten] - Das Turbogebläse ist mit einem Schalldämpfer auszurüsten, der eine Reduktion von mindestens 10 dB(A) bewirkt. Es sind alternative Massnahmen mit derselben Wirkung möglich, beispielsweise der Einbau des Gebläses in ein Gebäude. - Die Betriebszeit der automatischen Fütterung aus den Hochsilos ist während der akustischen Nachtzeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr auf insgesamt 60 Minuten zu beschränken.