1. Auf die Einsprache des Einsprechers im Beschwerdeverfahren vom 19. April 2024 wird nicht eingetreten. 2. Das Verfügungsdispositiv des Gesamtentscheids der Gemeinde Wohlen vom 7. Dezember 2023 wird in teilweiser Gutheissung der Beschwerde und teilweise von Amtes wegen wie folgt angepasst/ergänzt: 1.2. Die Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der Silohöhe nach Art. 19 NRBD Die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstands durch die neue Erschliessung nach Art. 26 Abs. 1 KWaG i.V.m Art. 34 Abs. 2 KWaV.