Zudem führt er in seiner Kostennote auch die Kosten von CHF 1405.10 für die vom Beschwerdegegner beim Inforama in Auftrag gegebenen Arbeitsbilanzen auf, unter Beilage der entsprechenden Rechnung des Inforama vom 17. März 2025. Zunächst ist festzuhalten, dass der Beschwerdegegner diese Kosten für die vom Inforama in seinem Auftrag erstellten Arbeitsbilanzen selber zu tragen hat, zumal er lediglich aufgefordert wurde, nähere Fragen zu den in seinem Betriebsvoranschlag prognostizierten AKh zu beantworten.