vom 10. Juni 2024 (falsch datiert, eingegangen beim Rechtsamt am 23. Juli 2024) teilweise nicht oder ungenügend beantwortete. Dies stellte das Rechtsamt mit Verfügung vom 14. August 2024 fest und führte dazu, dass der Beschwerdegegner nochmals aufgefordert werden musste, diese Fragen zu beantworten.