Zudem wird die aufgeführte Erteilung der nicht benötigten Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der Silohöhe von Amtes wegen gestrichen, die Erteilung der Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Waldabstandes durch die neue Erschliessung sowie die vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern verlangte Auflage von Amtes wegen aufgenommen. Im Übrigen ist der Gesamtentscheid der Gemeinde Wohlen vom 7. Dezember 2023 und die Verfügung des AGR vom 26. September 2023 zu bestätigen.