Bei positiven archäologischen Befunden folge eine archäologische Grabung. Um Bauverzögerungen zu vermeiden und eine gute Koordination der Arbeiten zu erreichen, sei der ADB mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn des Bauaushubs über die Termine zu orientieren. Auf Anfrage des Rechtsamts erklärte sich der Beschwerdegegner im Schreiben vom 10. Juni 2024 mit der vom ADB beantragten Auflage einverstanden. Diese wird entsprechend von Amtes wegen aufgenommen. 16. Ergebnis, Beweismittel und Kosten 76 Gesetz vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmalpflegegesetz, DPG; BSG 426.41).