Die topografische Situation entspreche zahlreichen analog liegenden römischen, frühmittelalterlichen und prähistorischen Fundstellen. Da in diesem Bereich bislang keine grösseren Bauprojekte durchgeführt worden seien, müsse die Situation vor Ort im Zuge des geplanten Projektes geprüft werden. Man könne nicht ausschliessen, dass beim geplanten Bauvorhaben archäologische Funde oder Befunde tangiert oder zerstört würden. Das sei gemäss Art. 5 Abs. 1 DPG76 zu vermeiden. Wenn dies nicht möglich sei, so müssten die bedrohten archäologischen Zeugnisse vorgängig der bauseitigen Zerstörung durch den Archäologischen Dienstes des Kantons Bern (ADB) ausgegraben und dokumentiert werden (Art.