Im Zuge der vom Rechtsamt angeordneten Publikation des strittigen Vorhabens im kantonalen Amtsblatt ging vom Amt für Kultur des Kantons Bern, Archäologischer Dienst, eine Stellungnahme vom 16. April 2024 ein. Darin führt dieses aus, man sei durch die Publikation im Amtsblatt auf dieses Bauprojekt aufmerksam geworden. Dieses liege in einem südexponierten Hügelbereich an einem auf historischen Karten eingezeichneten Wegverlauf. Die topografische Situation entspreche zahlreichen analog liegenden römischen, frühmittelalterlichen und prähistorischen Fundstellen.