Kubatur (Art. 34 Abs. 4 Bst. a RPV) und der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und Bedürfnisse zu beurteilen, wobei die Planungsgrundsätze von Art 3 Abs. 2 RPG zu beachten sind, insbesondere die Ziele der Erhaltung von Kulturland (Bst. a) und der Einordnung in die Landschaft (Bst. b).