Hier sei einzig für die geplante Erschliessung eine Bewilligung für die Unterschreitung des Waldabstands zu prüfen gewesen. Die Erschliessung erfolge über die bestehende Gemeindestrasse entlang des Waldrandes. Da es sich um eine bodenebene Anlage handle, sei aufgrund der Unterschreitung des Waldabstands auch keine Tangierung der Sicherheit des Bauvorhabens zu erwarten. Die Waldfunktionen würden aufgrund der ebenerdigen Unterschreitung nicht gefährdet.