c) Bereits im vorinstanzlichen Verfahren führte das AUE aus, beim vorliegenden Projekt seien die üblichen vorsorglichen Massnahmen zur Emissionsbegrenzung nach heutigem Stand der Technik vorgesehen. Bei ordentlichem Betrieb und Unterhalt der Tierhaltungsanlage seien keine übermässigen Geruchsemissionen zu erwarten. Es befänden sich keine betriebsfremden Wohngebäude innerhalb des halben Mindestabstands.65