a) Der Beschwerdeführer beanstandet sodann, es sei nicht geprüft worden, ob der geplante Stall den Mindestabstand gemäss FAT-Bericht Nr. 476 einhalte oder nicht. Zu den Geruchsemissionen liege ebenfalls kein Gutachten vor, was unbedingt nachzuholen sei. Der Beschwerdegegner entgegnet, der Fachbericht Immissionsschutz äussere sich auch umfangreich zu den Geruchsemissionen und komme zum Schluss, dass keine übermässigen Geruchsemissionen zu erwarten seien. Der in der Landwirtschaftszone reduzierte Mindestabstand werde eingehalten. Für weitere Abklärungen bestehe kein Anlass.