28/38 BVD 110/2024/5 Landwirtschaftsbetrieb typisch und in der Landwirtschaftszone mit Lärmempfindlichkeitsstufe ES III zu akzeptieren sind.56 Auch bezüglich des Tierlärms ist daher von höchstens geringfügigen Lärmemissionen auszugehen und weitere Abklärungen sind daher auch diesbezüglich nicht nötig. 12. Geruchsemissionen