Was den vom Beschwerdeführer ebenfalls beanstandeten Lärm der Kühe durch Muhen anbelangt, so ist zunächst festzuhalten, dass entgegen den sinngemässen Ausführungen des Beschwerdeführers im vorliegend geplanten Stall keine Mutterkuhhaltung betrieben werden soll. In Bezug auf den diesbezüglichen Tierlärm gilt zudem, dass die vorgesehenen Tiere kein lärmintensives Verhalten aufweisen und höchstens punktuelle Lärmimmissionen durch Laute verursachen. Bei solchen situativen Tierlauten handelt es sich um Geräusche, die für einen