Die BVD sieht keinen Anlass, von der plausiblen Beurteilung des AUE abzuweichen. Gestützt auf die detaillierten Ausführungen der kantonalen Fachstelle und angesichts der grossen Distanz zwischen den Lärmquellen und den Empfangspunkten in den bewohnten Zonen (lärmempfindliche Räume), der nicht dauerhaften, sondern vielmehr bloss kurzzeitigen und unregelmässig stattfindenden Lärmereignisse und der wenigen lärmrelevanten Anlagen (Silofräse und Turbozyklon sowie Traktorfahrten, nicht aber die Roboteranlagen für die Fütterung, das Melken und die Reinigung) kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmemissionen der Maschinen