Es seien alternative Massnahmen mit derselben Wirkung möglich, beispielsweise der Einbau des Gebläses in ein Gebäude. - Die Betriebszeit der automatischen Fütterung aus den Hochsilos werde während der akustischen Nachtzeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr auf insgesamt 60 Minuten beschränkt. - Die Anlage werde fachmännisch geplant und installiert, d.h. sie werde schalltechnisch vom Aufstellungsort entkoppelt aufgebaut und Reflexionen und Resonanzen würden möglichst vermieden. Sie würden sich hierbei auf das Schreiben des Beschwerdegegners vom 14. August 2023 beziehen, in welchem bestätigt werde, dass der neuste Stand der Technik angewendet werden solle.