Dies auch bei einer eingeschränkten Betriebszeit von 60 Minuten pro Nacht. Bei ihrer Plausibilisierung mit Hilfe einer einfachen Abstandsrechnung sei im Sinne einer konservativen Betrachtung Direktschall ohne Schallhindernisse angenommen worden. Aufgrund der Angaben des Beschwerdegegners im Baubewilligungsverfahren gingen sie davon aus, dass folgende vorsorglichen Massnahmen verbindlich umgesetzt würden: - Das Turbogebläse werde mit einem Schalldämpfer ausgerüstet, der eine Reduktion von mindestens 10 dB(A) bewirke. Es seien alternative Massnahmen mit derselben Wirkung möglich, beispielsweise der Einbau des Gebläses in ein Gebäude.