In den vom Beschwerdegegner eingereichten Unterlagen der Sinus AG vom 18. Juli 2023 (Beilage 4 zur Eingabe vom 10. April 2024) sei der Lärm einer Anlage in Inwil gemessen worden. Aus diesen Messungen sei ein Schallleistungspegel von 103 dB(A) ermittelt und berechnet worden. Dieser könne, mit grossem Vorbehalt, auch für andere Betriebe beigezogen werden. Der Vorbehalt ergebe sich insbesondere durch den Anlagetyp, die betriebsspezifische Aufstellung (z.B. Reflexionen) und die umliegende Situation (z.B. Schallhindernisse durch Gebäude).