Mit Stellungnahme vom 6. Juni 2024 äusserte sich das AUE sodann zur Frage des Rechtsamts, ob für das geplante Vorhaben gestützt auf das Vorsorgeprinzip lärmmindernde Massnahmen angezeigt seien. Die Fachbehörde führte aus, in seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2024 habe es die Traktorfahrten und die Gärfutterbereitstellung als hauptsächliche Lärmquellen der neuen landwirtschaftlichen Tierhaltung bezeichnet. Das Futter werde in weitgehend geschlossenen Hochsilos gelagert, der Austrag erfolge mit sogenannten Silofräsen und der Transport werde mit pneumatischer Förderung sichergestellt. Es handle sich hierbei um ein langjähriges, bewährtes Verfahren.