Im Beschwerdeverfahren führte das AUE mit Stellungnahme vom 12. Februar 2024 ergänzend aus, ein Lärmgutachten sei aus seiner Sicht nicht erforderlich. Die bedeutendste Lärmquelle sei die Futterentnahme aus dem Silo (Silofräse und Turbozyklon). Hier sei gemäss Angaben des Beschwerdegegners ein Turbozyklon mit Schalldämpfer vorgesehen. Die automatische Fütterung erfordere den Betrieb der Silofräse und der Saugvorrichtung auch während der akustischen Nachtzeit, dies während insgesamt maximal 60 Minuten.