Weil die verschiedenen Maschinen und Geräte jeweils nur während kurzer oder mittlerer Dauer Lärm emittieren, gehe man davon aus, dass die Lärmgrenzwerte bei den relevanten Immissionsorten mit einiger Reserve eingehalten würden. Der Standort des Vorhabens sei aus Sicht Lärmschutz geeignet, weil sich lärmempfindliche Räume nicht im direkten Umfeld der Anlage befänden und weil bewohnte Zonen voraussichtlich gar nicht oder nur sehr selten von Lärmemissionen durch den neuen Rindviehstall betroffen sein würden.