Die Lärmemissionen entstünden infolge betrieblichem Bedarf an unterschiedlichen Standorten auf dem Areal und zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie mit variierender Zeitdauer. Aus wirtschaftlichen Gründen würden nur die für den Betrieb und das Tierwohl notwendigen Anlagen eingesetzt. Lärm entstehe bei landwirtschaftlichen Betrieben auch in der akustischen Nachtzeit. Weil die verschiedenen Maschinen und Geräte jeweils nur während kurzer oder mittlerer Dauer Lärm emittieren, gehe man davon aus, dass die Lärmgrenzwerte bei den relevanten Immissionsorten mit einiger Reserve eingehalten würden.