Der Beschwerdegegner führt aus, der Fachbericht Immissionsschutz komme zu einem klaren Ergebnis. Das Bauvorhaben halte alle Grenzwerte und Vorschriften ein. Die Position der Liegenschaft des Beschwerdeführers sei im Bericht berücksichtigt worden. In der Landwirtschaftszone gelte die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III, dies bedeute, dass tagsüber ein Planungswert von 60 dB und nachts ein solcher von 50 dB zur Anwendung komme. Die Forderung des Beschwerdeführers, die Anlage nachts abzustellen, verfüge daher über keine Grundlage.