Er beantrage die Einholung eines Lärmgutachtens. Sollte der Entscheid wider Erwarten bestätigt werden, so seien die erwähnten Maschinen und Motoren in der Zeit zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens abzustellen. Zu beachten sei auch, dass die konstante Anwesenheit von 50 Kühen fortlaufende und anhaltende Lärmemissionen generieren würden. Sollten diese Glocken tragen, so würden die Lärmemissionen, vor allem in der Nacht, unzumutbar. Offen sei auch immer noch die Frage, wohin die Kälber kämen. Sollten diese in einen anderen Stall gebracht werden, sei mit einem konstanten «Gemuhe» der Mutterkühe zu rechnen.