11. Lärmemissionen a) Der Beschwerdeführer rügt, es sei – soweit ersichtlich – kein Lärmgutachten eingeholt worden. Seine Liegenschaft an erhöhter Lage (Lärmemissionen steigen) liege in nur 200 m Luftdistanz zum geplanten Stall. Bereits bei der Hundeschule, die 100 m weiter entfernt liege, sei ein Gespräch gut hörbar. Der vollautomatisierte Stall mit Melkroboter, Fütterungsroboter, Reinigungsroboter und den Hochsilos mit Zyklonbläser sowie Silagefräse berge die grosse Gefahr von erheblichen Lärmemissionen. Er beantrage die Einholung eines Lärmgutachtens.