Zu beengt sind die Platzverhältnisse schliesslich auch auf den Parzellen Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nrn. H.________ und I.________ im Eigentum des Beschwerdegegners (Standort Nr. 13); zusätzlich wäre gemäss Ausführungen des Beschwerdegegners eine neue Erschliessung an das Wassernetz nötig. Im Vergleich zum projektierten Standort, welcher zahlreiche Vorteile aufweist (gute Erschliessung, Neubau integriert sich gut in das Umgebungsbild, genügend angrenzende Weidefläche, grosse Distanz zu Wohngebieten, Standort gemäss Angaben des Beschwerdegegners im Zentrum der bewirtschafteten Flächen) erweisen sich alle diese Parzellen auf Eigenland als klar nachteilhafter.