Im Beschwerdeverfahren reichte der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 10. April 2024 eine Standortevaluation vom 2. April 2024 ein, in welcher er sich mit den Parzellen, die ihm für die Bewirtschaftung zur Verfügung stehen (Eigen- und Pachtland), auseinandersetzte und darlegte, aus welchen Gründen diese als untauglich verworfen wurden oder sich jedenfalls als klar weniger geeignet erwiesen haben als der nun geplante Standort. Was das Eigenland anbelangt, so kommt – neben den bereits erwähnten Parzellen am Betriebsstandort und zwei Waldparzellen (Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nrn. Q.________ und Q.________ – auch die Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. AC.