Der Beschwerdegegner führt aus, er habe bereits für das Vorgesuch eine einschlägige Standortstudie ausarbeiten lassen. Bei der Evaluation sei insbesondere das verfügbare Land zum Erstellen des Rindviehlaufstalls abgeklärt, die Nähe zum Hauptbetrieb und der Betriebsleiterwohnung betreffend die beiden Standorte überprüft, die Erschliessung der verschiedenen Standorte beurteilt, die Einbettung in das Gelände betreffend die Dominanz der Baute gewürdigt, die Terrainverschiebungen beurteilt und die Machbarkeit in Folge der anfallenden Kosten gewürdigt worden. Daraus resultiere im Ergebnis ausschliesslich der vorliegende Standort.