Die südseitige Betonfassade verliert dank der mittels Auflage verlangten Begrünung ihre Auffälligkeit und so gelingt auch von südlicher Seite betrachtet eine gute Integration des Neubaus in das Umgebungsbild. Die kantonalen und kommunalen Ästhetikvorschriften werden vorliegend eingehalten. Unbestritten und nachvollziehbar ist schliesslich die Beurteilung der Kantonalen Denkmalpflege (KDP), welche zum Schluss kam, dass der Umgebungsschutz des schützenswerten Baudenkmals an der O.________strasse 95 mit dem vorliegenden Bauvorhaben nicht betroffen sei.41 10. Interessenabwägung, Standortevaluation