ger hier nordseitig des Stalls und damit hangseitig angeordnet ist, so dass es nicht sehr auffällig ist. Der diesbezüglichen Kritik der OLK kann daher nicht gefolgt werden. Vielmehr integriert sich das Vorhaben auch mit dem nördlichen Lagerplatz gut in das bestehende Umgebungsbild ein. Der vom Beschwerdegegner verlangte Beizug des Inforama ist unter diesen Umständen nicht nötig und auch ohne erneuten Beizug der OLK steht für die BVD fest, dass der Lagerplatz einer optisch auffälligen Erhöhung der Silos vorzuziehen ist.