Diese Massnahme reicht nach Beurteilung der BVD aus, damit sich diese Südfassade und damit der strittige Stall als Ganzes gut in die Umgebung einpasst. Der angefochtene Entscheid ist daher mit der Auflage zu ergänzen, wonach der gesamte, in Beton gehaltene Bereich der Südfassade unmittelbar nach Realisierung des Projekts komplett mit einer immergrünen Schlingpflanzenart zu versehen ist.