Eine andere Materialisierung als der vorgesehene Beton kommt zudem – den nachvollziehbaren Ausführungen des Beschwerdegegners folgend – nicht in Frage, da in diesem Bereich die Jauchegrube vorgesehen ist. Nach Beurteilung der BVD kann jedoch die von der OLK geforderte, bessere landschaftliche Integration und Ausgestaltung der Südfassade mit dem vom Beschwerdegegner vorgeschlagenen Bewuchs mit einer Schlingpflanzenart und damit der Begrünung der Betonwand erreicht werden.