Was sodann die von der OLK kritisierte Ausgestaltung der Südfassade anbelangt, so würde die von ihr erwünschte, aber nicht mögliche Verschiebung nach Süden an der Präsenz und Auffälligkeit der betonierten Südfassade nur unwesentlich etwas ändern, indem das ganze Gebäude noch etwas tiefer in der Geländekammer zu liegen käme. Eine andere Materialisierung als der vorgesehene Beton kommt zudem – den nachvollziehbaren Ausführungen des Beschwerdegegners folgend – nicht in Frage, da in diesem Bereich die Jauchegrube vorgesehen ist.