Der Standort der Baute und die Einhaltung des minimalen Abstands von 3 m zur südlichen Parzellengrenze seien damit leider zwingend. Was die Südfassade anbelange, so sei zudem der Beton ebenfalls zwingend, da es sich um eine Jauchegrube handle. Der vorhandene und durch die OLK definierte Spielraum sei nach seiner Auffassung dadurch zu nutzen, dass die Südfassade mit einer Schlingpflanzenart, welche an der Betonmauer mittels befestigten Drähten emporwachse, getarnt werde. Hierzu sei nach seiner Auffassung die Rebe geeignet. Der Bewachs der Südfassade mittels Rebe sei als Auflage in die Baubewilligung aufzunehmen.