Das Bauvorhaben ist mit zwei Ausnahmen (Ausgestaltung und Präsenz der Südfassade und dem Lagerplatz für 150 Siloballen) sauber geplant und in seiner Ausgestaltung und Materialisierung schlüssig. Für eine gute Einordnung in den beschriebenen Landschaftsraum, in die vorhandene Topographie und die räumlich prägenden Waldsäume des Tannenweidwaldes müsste das Bauvorhaben aus Sicht der OLK (wie bereits im Bericht vom 14. Dezember 2021 festgehalten) auf die Nachbarparzelle Nr. U.________, in den südlich flachen Bereich des Landschaftsraumes verschoben werden.» Gestützt auf diese Ausführungen stellte die OLK folgenden Antrag: