Das Vorhaben trete äussert dominant in Erscheinung und sei bereits von Weitem zu sehen. Die geplanten Silobauten würden das geschützte Landschaftsbild sehr stören und dem Schutz von bedeutenden Ortsbildern gemäss Art. 17 Bst. b und c RPG widersprechen. Zudem sei auch die Farbe Blau der Silos im Landschaftsbild nicht akzeptabel. Diese müsste Grün ein.