Unbelegt und auch nicht glaubhaft ist schliesslich die Behauptung des Beschwerdeführers, wonach der Beschwerdegegner im Vorfeld des Projekts die Chance auf eine langfristige und erfolgreiche Führung des eigenen Betriebs auf unter 50 % geschätzt habe. Dem LANAT folgend vermag die hohe Arbeitslast den voraussichtlich längerfristigen Bestand des strittigen Betriebs insgesamt nicht zu gefährden. Zu berücksichtigen ist schliesslich, dass solche Zukunftsszenarien stets gewisse Unsicherheiten mit sich bringen und daher ein abschliessender Beweis des längerfristigen Bestands nicht erbracht werden kann. Dies ist jedoch auch nicht Voraussetzung einer Bewilligung als zonenkonformes Vorhaben;